Die von Uhrenhersteller im Markt befindlichen smarte Geräte, kalibrieren nach eigenen Angaben nach der Norm 81060-2. Sie behaupten damit den Nachweis eines Medizinproduktes. Die Norm 81060-2 gilt jedoch ausschließlich nur für Manschettengeräte mit Luftbalk. Die Blutdruckabschätzung aus Lichtwellen mittels Smartwatch kann nur nach der Norm 81060-3 erfüllt werden. Doch diese Norm beinhaltet eine entsprechend aufwendige Kalibrierung in Ruhe und Belastung. Hinzu kommt, dass die Smartwatches nun über eine funktionierende Methode verfügen müsste, die den Blutdruck auch unter Belastung oder Erkrankung messen können. Doch schon allein die verwendete mathematische Funktion p(x) = const. der Uhrenhersteller definiert während der Kalibrierung die Untauglichkeit einer behaupteten Blutdruckmessung. Die Smart- Watch/Phone, Ringe und Armbänder mit Lichtwellen gemessen, bleiben weiterhin ohne eine autonome Kalibrierung nach der Funktion p(x) = m ∗ x + b ein Gadget, trotz vermeintlicher Nachweise. Siehe die beigefügte Zulassungsnorm. 81060-2 gilt ausschließlich für Manschetten Geräte manuell oder automatisch.